Das Wichtigste in Kürze
- RoHS beschränkt zehn Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten; die Grenzwerte gelten je homogenem Werkstoff.
- REACH verpflichtet zur Information, wenn ein Erzeugnis einen besonders besorgniserregenden Stoff (SVHC) über 0,1 Massenprozent enthält – daraus folgt auch die Meldepflicht in der SCIP-Datenbank.
- Für eine belastbare Compliance brauchen Sie aktuelle Nachweise vom Lieferanten: Konformitätserklärungen, Materialdeklarationen und gegebenenfalls Konfliktmineralien-Reports.
Wer Elektronik in der EU in Verkehr bringt, muss nachweisen, dass die verwendeten Materialien den Stoffbeschränkungen entsprechen. Diese Verantwortung lässt sich nicht an den Lieferanten abgeben – wohl aber die Bereitstellung der nötigen Nachweise. In diesem vierten Teil unserer Serie geben wir einen Überblick über die wichtigsten Regelwerke für elektronische Bauteile und Baugruppen und zeigen, welche Dokumente Sie bei der Beschaffung anfordern sollten.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet einen fachlichen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Fassungen der genannten Rechtsakte.
RoHS: Stoffbeschränkungen in Elektro- und Elektronikgeräten
Die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU, ergänzt durch die Delegierte Richtlinie (EU) 2015/863, beschränkt die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Die Grenzwerte beziehen sich auf jeden homogenen Werkstoff – also zum Beispiel auf das Lot, die Beschichtung eines Anschlusses oder das Gehäusematerial eines Bauteils, nicht auf das Gesamtgewicht der Baugruppe.
| Stoff | Höchstkonzentration |
|---|---|
| Blei (Pb) | 0,1 % |
| Quecksilber (Hg) | 0,1 % |
| Cadmium (Cd) | 0,01 % |
| Sechswertiges Chrom (Cr VI) | 0,1 % |
| Polybromierte Biphenyle (PBB) | 0,1 % |
| Polybromierte Diphenylether (PBDE) | 0,1 % |
| DEHP, BBP, DBP, DIBP (Phthalate) | je 0,1 % |
Für bestimmte Anwendungen gibt es befristete Ausnahmen, die in den Anhängen III und IV der Richtlinie aufgeführt sind – etwa für Blei in hochschmelzenden Loten. Diese Ausnahmen werden regelmäßig überprüft und können auslaufen. Wer eine Ausnahme nutzt, sollte deren Gültigkeit im Blick behalten.
Die RoHS-Konformität ist Teil der CE-Kennzeichnung des Endprodukts. Für die Beschaffung bedeutet das: Jedes Bauteil und jede Baugruppe sollte mit einer RoHS-Konformitätserklärung des Herstellers belegt sein.
REACH: Information über besonders besorgniserregende Stoffe
Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 regelt die Registrierung, Bewertung und Beschränkung chemischer Stoffe. Für Hersteller und Händler von Elektronik ist vor allem die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) relevant, die von der Europäischen Chemikalienagentur ECHA geführt und in der Regel zweimal jährlich erweitert wird.
Enthält ein Erzeugnis – und dazu zählt auch ein einzelnes elektronisches Bauteil – einen Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent, gelten nach Artikel 33 REACH Informationspflichten:
- Gewerbliche Abnehmer müssen unaufgefordert informiert werden, mindestens mit dem Namen des Stoffes.
- Verbraucher haben auf Anfrage innerhalb von 45 Tagen Anspruch auf diese Information.
Weil die Kandidatenliste regelmäßig wächst, kann ein bisher unauffälliges Bauteil plötzlich betroffen sein. REACH-Erklärungen von Lieferanten sollten deshalb mit Datum und Bezug auf den Stand der Kandidatenliste versehen sein.
SCIP-Datenbank: Meldepflicht seit 2021
Seit dem 5. Januar 2021 müssen Unternehmen, die Erzeugnisse mit SVHC über 0,1 Massenprozent in der EU in Verkehr bringen, diese in der SCIP-Datenbank der ECHA melden. Grundlage ist die Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG. Ziel ist, dass Informationen über bedenkliche Stoffe bis in die Entsorgung und das Recycling verfügbar sind. Für die Meldung benötigen Sie Angaben aus der Lieferkette – ein weiterer Grund, vollständige Materialinformationen vom Lieferanten anzufordern.
Konfliktmineralien: 3TG und Lieferkettentransparenz
Zinn, Tantal, Wolfram und Gold (zusammen „3TG“) stecken in nahezu jeder Elektronik – in Loten, Kondensatoren und Kontaktoberflächen. Die EU-Verordnung (EU) 2017/821 verpflichtet seit 2021 Unionseinfuhrer dieser Mineralien und Metalle oberhalb bestimmter Mengenschwellen zu Sorgfaltspflichten in der Lieferkette. Auch wenn Sie als Käufer von Bauteilen meist nicht direkt unter die Verordnung fallen, verlangen viele Kunden einen Nachweis. Branchenstandard dafür ist das Conflict Minerals Reporting Template (CMRT) der Responsible Minerals Initiative; für Kobalt und Glimmer gibt es das erweiterte Template EMRT.
Besonderheiten für die Schweiz
Die Schweiz ist nicht Mitglied der EU, hat aber eigene, weitgehend an die EU angelehnte Regelungen. Stoffbeschränkungen für Elektro- und Elektronikgeräte sind etwa in der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) geregelt. Für Lieferungen in die Schweiz sollten Sie prüfen, welche Nachweise Ihre Kunden dort konkret verlangen.
Welche Compliance-Nachweise Sie bei der Beschaffung anfordern sollten
| Nachweis | Zweck |
|---|---|
| RoHS-Konformitätserklärung | Bestätigt die Einhaltung der Stoffbeschränkungen, ggf. mit genutzten Ausnahmen |
| REACH-Erklärung | Angabe enthaltener SVHC über 0,1 % mit Stand der Kandidatenliste |
| Materialdeklaration | Vollständige Stoffzusammensetzung, z. B. nach IPC-1752A |
| CMRT / EMRT | Herkunft von Zinn, Tantal, Wolfram, Gold bzw. Kobalt und Glimmer |
| Certificate of Conformity (CoC) | Bestätigung, dass die Lieferung der Spezifikation entspricht |
| Traceability-Daten | Chargen- und Datumscodes für die Rückverfolgbarkeit |
Praxistipps für eine belastbare Compliance
- Nachweise je MPN sammeln: Erklärungen sollten sich auf die exakte Hersteller-Teilenummer beziehen, nicht auf eine Produktfamilie.
- Aktualität prüfen: REACH-Erklärungen nach jeder Erweiterung der Kandidatenliste neu anfordern oder bestätigen lassen.
- Alternativbauteile einbeziehen: Jeder Second Source braucht eigene Nachweise.
- Entwicklungen verfolgen: Auf EU-Ebene werden weitere Beschränkungen diskutiert, etwa für PFAS. Frühzeitige Information verschafft Zeit für Anpassungen.
Intelligent Components stellt je nach Produkt und Vereinbarung RoHS- und REACH-Nachweise, Materialzeugnisse, CoC und Traceability-Dokumentation bereit. Mehr zu unserem Vorgehen erfahren Sie auf der Seite Qualität & Compliance. Wie Qualitätsrisiken bei Bauteilen aus Asien beherrscht werden, beschreibt unser Beitrag zur Qualitätssicherung bei elektronischen Bauteilen.
Häufige Fragen zu RoHS und REACH
Was ist der Unterschied zwischen RoHS und REACH?
RoHS beschränkt zehn bestimmte Stoffe speziell in Elektro- und Elektronikgeräten. REACH ist eine allgemeine Chemikalienverordnung und verpflichtet unter anderem zur Information, wenn Erzeugnisse besonders besorgniserregende Stoffe über 0,1 Massenprozent enthalten.
Welche Stoffe sind nach RoHS beschränkt?
Blei, Quecksilber, sechswertiges Chrom, PBB, PBDE und die vier Phthalate DEHP, BBP, DBP und DIBP mit je 0,1 Prozent sowie Cadmium mit 0,01 Prozent, jeweils bezogen auf den homogenen Werkstoff.
Wer muss in die SCIP-Datenbank melden?
Unternehmen, die Erzeugnisse mit besonders besorgniserregenden Stoffen der REACH-Kandidatenliste über 0,1 Massenprozent in der EU in Verkehr bringen, also zum Beispiel Hersteller, Importeure und Händler.
Was ist ein CMRT?
Das Conflict Minerals Reporting Template ist ein standardisiertes Formular der Responsible Minerals Initiative, mit dem Lieferanten die Herkunft von Zinn, Tantal, Wolfram und Gold in ihren Produkten offenlegen.
Sie benötigen Compliance-Nachweise für Ihre Stückliste? Sprechen Sie uns an – wir klären vorab, welche Dokumente für Ihre Bauteile verfügbar sind.